Erhöhung der Grundsteuer

Sehr geehrte Frau Vorsitzende,

Sehr geehrter Herr Bürgermeister,

Liebe Kolleginnen und Kollegen,

Grundsätzlich ist es so, dass Erträge aus der Grundsteuer A und B verlässliche Planzahlen darstellen, die dazu geeignet sind, die gesetzliche Verpflichtung nach einem ausgeglichenen Haushalt gem. Der Hessischen Gemeindeordnung zu erfüllen, wenn sich ein planerisches Defizit im Ergebnishaushalt abzeichnet.

Unstrittig ist, dass es im Haushaltsjahr 2022 zu einem solchen planerischen Defizit kommen wird. Die Frage, die wir uns im Vorfeld der Erarbeitung des vorliegenden Änderungsantrages gestellt haben ist: Ist eine Erhöhung der Grundsteuer A und B auf einen Hebesatz von jeweils 550% die ultima ratio, also das letzte Mittel? Diese Frage mussten wir uns zwangsläufig stellen, da eine direkte finanzielle Mehrbelastung unserer Bürgerinnen und Bürger im Raum steht, und das trotz Corona- Pandemie und der damit einhergehenden oftmals ohnehin schon angespannten privaten finanziellen Situation aufgrund von z.B. Kurzarbeit oder Jobverlust. Darüber hinaus hat sich der Hebesatz gem. Der in der Beschlussvorlage dargestellten historischen Hebesatzentwicklung der Gemeinde Rimbach in den letzten 10 Jahren verdoppelt.

Liebe Kolleginnen und Kollegen,

Aufgrund dieser Entwicklung darf auch ein kritischer Blick erlaubt sein.

Ich denke und hoffe, dass wir uns hierüber fraktionsübergreifend einig sind. Die Darstellungen im Haushaltskonsolidierungsrat waren sinnvoll und transparent, jedoch ist der Haushaltskonsolidierungsrat kein Entscheidungsgremium, insofern dürfen auch nicht verfrüht Schlussfolgerungen aus diesen Beratungen gezogen werden. Die finale Entscheidung über eine etwaige Erhöhung der Grundsteuer A+B wird hier und heute in der Gemeindevertretung getroffen.

Die Kostensteigerungen im Ergebnishaushalt wurden uns im Haushaltskonsolidierungsrat, wie gesagt, transparent dargelegt. Bedauerlich ist die Steigerung des kommunalen Zuschussbedarfs bei den Kindertageseinrichtungen auf den wir unmittelbar keinen Einfluss nehmen können. Seit Jahren gibt es nur eine Richtung, nämlich nach oben. Das Land erweitert kontinuierlich das Leistungsportfolio hinsichtlich der Kinderbetreuung und die Kommunen werden bei der Finanzierung alleine gelassen.

Ich schlage vor, z.B. in einer gesonderten Sitzung des Ältestenrates, Maßnahmen zu beraten, wie wir dieser Entwicklung gegensteuern können. Ich habe es bereits im HFA gesagt: Wir haben hier ein Fass ohne Boden. Ich zähle in diesem Zusammenhang auch auf Sie, Herr Bürgermeister, machen Sie Ihren Einfluss als Mitglied der CDU- Fraktion im Kreistag des Kreises Bergstraße an entsprechender Stelle geltend.

Direkten Einfluss nehmen können wir jedoch auf den Punkt Instandhaltung von Gemeindestraßen. Erhöht sich der Ansatz ergebniswirksam, wird auch das Defizit im Ergebnishaushalt größer. Im Umkehrschluss bedeutet dies nach Möglichkeiten zu suchen, notwendige Straßenbaumaßnahmen so abzuwickeln, dass möglichst wenige Kosten operativ zu buche schlagen, d.h. Also so viel wie möglich investiv abgewickelt wird. Dies ist möglich durch die gemeinsame Durchführung von Infrastrukturmaßnahmen mit verbundenen Unternehmen. Ziel muss es primär sein, Straßenbauarbeiten durch eine grundlegende Erneuerung abzubilden. Ich spreche im Zuge von Instandhaltungsarbeiten bewusst nicht von Flickschusterei. Instandhaltungsarbeiten machen punktuell durchaus Sinn. Nach meiner persönlichen und beruflichen Erfahrung kann ich jedoch berichten, dass eine Ausweitung von Instandhaltungsarbeiten nicht zwangsläufig dazu beiträgt, den kommunalen Investitionsrückstau hinsichtlich der Gemeindestraßen zu beseitigen oder auch nur signifikant zu reduzieren.  Es muss also definitiv zu einem Strategiewechsel kommen.

Natürlich steigt auch bei einer Abbildung von Infrastrukturmaßnahmen über das Investitionsprogramm der Finanzmittelbedarf. Zins und Tilgungsleistungen müssen erbracht werden. Abschreibungen treten ergebniswirksam zu Tage. Die beschriebenen Auswirkungen verteilen sich allerdings über die Lebens- bzw. Finanzierungsdauer der jeweiligen Maßnahme und treten nicht gleich zu 100% ergebniswirksam in einem Haushaltsjahr auf. An dieser Stelle eine kurze Anmerkung: Es darf nicht der Eindruck entstehen, dass die Gemeinde Rimbach bei einer grundlegenden Erneuerung einer Ortsstraße die anfallenden Kosten zu 100% zu tragen hat. Durch die, übrigens seit Jahren erfolgreich durchgeführte gemeinsame Abwicklung von Infrastrukturmaßnahmen mit verbundenen Unternehmen, trägt die Gemeinde Rimbach vertraglich festgelegte Kostenanteile für Bau- und Planungskosten. Insofern wirkt sich eine grundlegende Erneuerung einer Ortsstraße auch nicht zu 100% auf die Grundsteuer A+B als allgemeine Deckungsmittel aus.

Bezüglich unseres Vorschlages die Spielapparatesteuer ab dem 01.01.2022 auf einen Wert von 20% zu erhöhen, um zusätzliche Ertragsmittel zu generieren, verweise ich auf meinen weiteren Redebeitrag.

Liebe Kolleginnen und Kollegen,

Die in der Beschlussvorlage vorgeschlagene Erhöhung der Grundsteuer B auf einen Hebesatz von 550% führt bei einem durchschnittlichen Rimbacher Haushalt zu einer jährlichen Mehrbelastung von 59,50 EUR. Für den einen sind dies vielleicht nur „Peanuts“, um bei einem Zitat des ehemaligen Deutsche Bank Chef Hilmar Kopper zu bleiben. Für manche Bürgerinnen und Bürger in Rimbach mag dies jedoch nicht zutreffen, dies müssen wir beachten und respektieren.

Unser Antrag den Hebesatz für die Grundsteuer A+B auf einen Wert von 480% auf 515% zu erhöhen ist unter Beachtung und Ausschöpfung der dargestellten Potentiale nicht nur theoretisch, sondern auch praktisch umsetzbar. Aus diesem Grund werbe ich um Ihre Zustimmung. Vielen Dank.

Marco Dölp

Fraktionsvorsitzender

FWG-Fraktion Rimbach

Werbung

Kommentar verfassen

Trage deine Daten unten ein oder klicke ein Icon um dich einzuloggen:

WordPress.com-Logo

Du kommentierst mit deinem WordPress.com-Konto. Abmelden /  Ändern )

Facebook-Foto

Du kommentierst mit deinem Facebook-Konto. Abmelden /  Ändern )

Verbinde mit %s

search previous next tag category expand menu location phone mail time cart zoom edit close