Erhöhung des Steuersatzes für Geräte mit Gewinnmöglichkeit

Sehr geehrte Frau Vorsitzende

Sehr geehrter Herr Bürgermeister

Sehr geehrte Mitglieder des Gemeindevorstandes

Liebe Kolleginnen und Kollegen

Sehr geehrte Vertreter der Presse, liebe Gäste

Dem gemeinsamen Antrag der FWG und FDP-Fraktion liegt ein Abwägungsprozess zu Grunde, bei dem es um die Frage ging, inwiefern das erwartete Haushaltsdefizit im Ergebnishaushalt für das Jahr 2022, ohne eine unangemessen hohe Mehrbelastung für unsere Mitbürgerinnen und Mitbürger, ausgeglichen werden kann. Dies ist überhaupt die zentrale Frage, denn nicht nur unsere Unternehmen, sondern auch unsere Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer hatten unter den Auswirkungen der Corona- Pandemie, nicht zuletzt in finanzieller Hinsicht zu kämpfen.

Korrekt und nachvollziehbar ist in diesem Zusammenhang der Vorschlag der Verwaltung den Steuersatz für Geräte mit Gewinnmöglichkeit ab dem 01.01.2022 zu erhöhen. Unter Beachtung der einschlägigen Rechtsprechung des BFH, auf die in der Beschlussvorlage auch verwiesen wird, und der derzeit für viele Menschen angespannten finanziellen Lage, erscheint uns eine Erhöhung auf 18% der Bruttokasse als nicht konsequent genug. Demgegenüber würde eine Erhöhung auf 20% der Bruttokasse zusätzliche Ertragsmittel i.H.v. 32.000 EUR, gemessen an dem Aufkommen der Spielapparatesteuer von 2019, bedeuten. Klar ist, dass die Ertragsmittel aus der Spielapparatesteuer nicht so genau zu planen sind, wie die Ertragsmittel aus Grundsteuer A+B.

Doch auch wenn das Steueraufkommen aufgrund der Corona-Pandemie hinter dem Wert von 2019 zurücksteht, ergibt sich ein „positives Delta“, welches im Sinne unserer Bürgerinnen und Bürger zu nutzen ist. Die Einnahmen aus der Spielapparatesteuer als Ganzes zu bagatellisieren, halte ich unter dem Hintergrund der angespannten finanziellen Situation vieler Bürgerinnen und Bürger als nicht angemessen. Im Zweifel zählt jeder Euro.

Liebe Kolleginnen und Kollegen,

dieses „Delta“ könnte dazu verwendet werden, die geplante Erhöhung der Grundsteuer A+B abzumildern. Doch ganz unabhängig davon, werden wir uns im Rahmen der Einbringung der Haushaltssatzung, nicht nur für das Jahr 2022, über weitere Einsparpotentiale im Ergebnishaushalt unterhalten müssen. Und hier muss ich deutlich sagen: Unter Beachtung des überschaubaren kulturellen und gesellschaftlichen Wertes von Spielstätten, unterhalte ich mich lieber mit Ihnen jetzt über eine Erhöhung der Spielapparatesteuer auf 20%, als über mögliche Einsparungen im Bereich der freiwilligen Leistungen und deshalb bitte ich Sie hiermit um Ihre Zustimmung. Vielen Dank.

Marco Dölp

Fraktionsvorsitzender

FWG- Fraktion Rimbach

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